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Herr Allgaier, vom Pflegestützpunkt Haslach und Herr Berger, vom Landratsamt informierten die vielen interessierten Eltern über zwei sehr wichtige Themengebiete.

Zunächst konnte Herr Allgaier mit einer Power-Point-Präsentation umfassend über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmacht und natürlich auch über die rechtliche Betreuung informieren. Viele Fragen in diesem Zusammenhang konnten von ihm und Herrn Berger geklärt werden. Herr Allgaier betonte, dass vor allem auch die Vorsorgevollmacht ein wichtiges Thema für jeden volljährigen Menschen ist, da jederzeit durch Unfall oder Krankheit eine Situation eintreten kann, in der jemand anderer für einen wichtige, unter Umständen lebenswichtige Entscheidungen treffen muss.

Die rechtliche Betreuung wird für unsere Schülerinnen und Schüler vor allem ab dem 18. Lebensjahr wichtig, da sie ab diesem Zeitpunkt voll geschäftsfähig werden, wenn keine rechtliche Betreuung beim Amtsgericht beantragt wurde. Sie können dann Verträge schließen, Operationen verweigern oder sich z.B. von der Schule abmelden. Da manche Schülerinnen und Schüler viele dieser Entscheidungen nur mit Unterstützung treffen können und sollten, ist eine gesetzliche Betreuung sinnvoll. Dazu kann eine "Anregung auf Einrichtung einer Betreuung" beim Amtsgericht gestellt werden.

 

Auch die Informationen zum zweiten Thema "Behindertenausweis" waren kurz und präzise von Herrn Allgaier dargestellt. Dazu gab Herr Berger noch den Hinweis auf einige Informationsschreiben des Landratsamtes.

Wichtig ist der Behindertenausweis für unsere Schülerinnen und Schüler z.B. bei Bahnfahrten.

Dazu sind verschiedene Merkzeichen relevant:

  • G oder aG = berechtigt zur freien Benutzung im Nahverkehr der Bundesbahn und Nahverkehrsnetze.
  • B = berechtigt zusätzlich die kostenlose Beförderung einer Begleitperson.

Andere Eintragungen und Vermerke sind für schulische Belange erst wichtig, wenn der Übergang auf den Arbeitsmarkt ansteht. Dann wird der Ausweis für Unterstützungsangebote an potenzielle Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit bzw. der Eingliederungshilfe vorausgesetzt. Auch eine Aufnahme in die WfbM-Lebenshilfe oder ins BVE setzen einen Ausweis voraus.

Im Bereich Wohnen wird ebenfalls der Ausweis wieder wichtig, wenn es um Aufnahme in ein Wohnheim oder eine Außenwohngruppe geht.

 

Alle Informationen dieses sehr informativen Abends können auch unter folgenden Links nachgelesen werden und die entsprechenden Formulare gedownloadet werden:

 

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