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Beratung und Impfung durch BAD-Service

Herr Dr. med. Wolff kam am Montag, 24. März, 13.15 Uhr an die Schule um interessierte Lehrer und Mitarbeiter über Hepatitis A/B und C zu informieren und die Risiken und den Schutz entsprechender Impfungen zu erläutern.

Seine sehr anschauliche Präsentation machte deutlich, dass im Bereich der Schule für Geistigbehinderte durch Schmier- oder Tröpfcheninfektionen eine erhöhte Ansteckungsgefahr für HEP A, im Vergleich zu Regelschulen besteht.

HEP B kann nur durch Blut-Blutinfektion übertragen werden, dennoch besteht eine Ansteckungsmöglichkeit.

Gegen HEP C gibt es keine Impfung, es kann lediglich geprüft werden, inwiefern jemand Abwehrstoffe bereits besitzt.

Weitere Informationen betrafen die Krankheitsverläufe, -symptome und Heilungsaussichten. Außerdem wurde auf die Impfrisiken und Nebenwirkungen der Impfungen eingegangen.

Eine HEP A/B Imfung und eine Titterbestimmung gehört im Bereich der Schule für Geistigbehinderte zum Arbeitsschutz und ist daher Aufgabe des Arbeitgebers. Die Krankenkassen sind daher nicht verpflichtet eine Impfung beim Hausarzt zu bezahlen.

Lehrkräfte sind jedoch auch nicht verpflichtet, sich impfen zu lassen.

Herr Wolff wird vss. noch drei Termine in unserer Schule wahrnehmen:

Montag, 12. Mai 2014, ab 8.30: Einzeltermine zur Blutentnahme oder Imfung

Mittwoch, 25. Juni 2014, ab 8.30: Einzeltermine zur Impfung

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